Berechnungen
Für den Nachweis der Tragfähigkeit von Vakuumhebegeräten sind die Regelungen der
DIN EN 13155:2003+A1:2005 anzuwenden, die u.a. folgende Kriterien vorgibt:
- Lasttragende Teile sind statisch mit dem 3-fachen der
(Nenn-)Tragfähigkeit des Gerätes zu bemessen bzw. zu prüfen. - Lasttragende Teile dürfen bei Belastung mit der 2-fachen
(Nenn-)Tragfähigkeit des Gerätes keine bleibenden Verformungen erleiden. - Vakuumheber müssen am Ende des Vakuum-Arbeitsbereiches in allen
Arbeitspositionen noch eine Last halten, die mindestens dem 2-fachen
der (Nenn-)Tragfähigkeit des Gerätes entspricht; bei 2-Kreis-
Vakuumhebern gilt diese Forderung für jeden Vakuumkreis.
Weiterhin darf die Kombination aus Vakuumhebegerät und angesaugter Last
die Tragfähigkeit des Hebezeugs (Kran/Stapler) natürlich nicht überschreiten.